Mit einem Gesamtvolumen von 377 Mio. Euro ist das Förderprogramm im Jahr 2022 finanziell so gut ausgestattet wie noch nie. Dabei standen vier Aspekte im Fokus: die Sicherung und Steigerung der Attraktivität der Förderangebote, die Steigerung der Langfristigkeit sowie die Anpassung an Anforderungen des Klimaschutzes und die damit einhergehende Nachhaltigkeitszertifizierung.
Förderprogramme alleine können die vorherrschenden Probleme auf dem Immobilienmarkt nicht beheben. Deren Ursprung liegt teilweise Jahrzehnte zurück und daher benötigen wir einen langen Atem. Gemeinsam haben wir es in der Koalition jedoch geschafft, dringend benötigte Impulse und Antworten zu liefern. Einige der wichtigsten Neuerungen möchte ich hier in Kürze vorstellen:
- Die förderfähigen Baukosten im Sozialwohnungsbau wurden erneut den gestiegenen Baukosten angepasst und werden zukünftig dynamisiert. Aktuell fließen also 4000 €/m² Wohnfläche im Vergleich zu 3.500 € in der letzten Förderperiode.
- Bei bereits bestehenden Sozialwohnungen wird der Zuschussbetrag auf das Mietniveau von 8,00 €/m² erhöht. Die Attraktivität von Sozialbindungen wird zudem durch einen sogenannten Langläuferzuschlag von pauschal 10 Prozent bei Bindungen zwischen 25 und 40 Jahren erhöht. Die Wahlmöglichkeit einer Bindung von 40 Jahren kommt dabei dieses Jahr neu hinzu.
- Mit der Flexibilisierungsförderung unterstützen wir Maßnahmen, die eine spätere Zuschnittsänderung bei Wohnungen und flexiblere Grundrisse ermöglichen. So ermöglichen wir eine bessere Anpassung an sich verändernde Wohnbedürfnisse.
- Die neue Förderlinie „Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand – unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen“ sorgt zusätzlich für mehr Attraktivität bei geförderten Wohnungen. Mit Sonderbindungen für spezifische Personengruppen flexibilisieren und individualisieren wir die Programme konsequent weiter.
- Wir stärken das Programm „Mitarbeiterwohnen“ und erweitern es um die Variante „Werkmietwohnungen“. Gleichzeitig erweitern wir die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen, die nun für alle Genossenschaften bei der Schaffung selbstgenutzten Wohnraums gilt.
- Um unsere ambitionierten Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele erfüllen zu können, machen wir eine Nachhaltigkeitszertifizierung zur Fördervoraussetzung beim Neubau von Miet- und Eigentumswohnungen. Zudem haben wir die Modernisierungsförderung an die Anforderungen des Klimaschutzes angepasst.
Neben diesen Punkten, die ich hier hervorgehoben habe, stecken noch zahlreiche weitere Verbesserungen und Anpassungen im neuen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022. Neben der Förderung von Erbbauzinsen und einigen Verbesserungen bei Darlehen gehört auch die einmalige Kompensation der Förderung der Effizienzhaus Stufe KfW 55 dazu, die Liste erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eines möchte ich mit dieser Aufzählung klar übermitteln: wir bemühen uns mit unvermindertem Einsatz um guten und angemessenen Wohnraum für alle Menschen im Land herzustellen. Mit “wir” meine ich die Regierung, das Ministerium, die Abgeordneten und alle, die an diesem und anderen Programmen arbeiten. Wir alle wissen um die massiven Probleme und Verwerfungen, die der überhitzte Wohnungs- und Immobilienmarkt für viele Menschen bedeutet und wir arbeiten täglich daran, diese Probleme in den Griff zu bekommen. Ein einzelnes Programm kann nicht alle Probleme lösen, aber es ist ein zentrales Instrument in unserem Werkzeugkasten, den wir Jahr für Jahr besser bestücken. Der Aufwand hat sich auch dieses Jahr gelohnt, wie ich finde. Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen geht es hier und die Details zum Programm lassen sich in Kürze hier finden.
Ich freue mich über Anmerkungen oder Anregungen zum neuen Förderprogramm Wohnungsbau BW unter gudula.achterberg(at)gruene.landtag-bw.de