Quartiersgaragen – ein vielfältiges Angebot

Mit dem Strategiedialog Automobilwirtschaft hat sich das Autoland Baden-Württemberg aufgemacht die Zukunft der Mobilität in die Hand zu nehmen. Deutsche Kommunen könnten im internationalen Vergleich besser abschneiden, wenn vor Ort die richtigen Maßnahmen angeschoben werden. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen hierbei, indem sie zukunftsfähige Mobilitätsangebote fördert. E-Mobilitätshubs und Quartiersgaragen sind ein Baustein um die Mobilitätsträger zusammenzubringen, Flächen einzusparen und den Menschen ein vielfältiges Mobilitätsangebot zu unterbreiten.

Silke Gericke, Sprecherin für Verkehr & Arbeitskreisvorsitzende Verkehr der Grünen Landtagsfraktion BW: „Wie Mobilitätswende geht, kann man sich in vielen Teilen Europas anschauen. Das Heft des Handelns haben dabei auch die Kommunen in der Hand. Die Landesförderung für die Quartiersgarage im Fuchshof in Ludwigsburg zeigt, wie vielfältig das Land und die Kommunen zusammenarbeiten. Die Unterstützung der Landesregierung, mit E-Hubs Mobilitätsangebote zu bündeln, ist ein Wegweiser, der in ganz Deutschland Schule machen sollte.“

In den Metropolen dieser Welt wird offensichtlich, dass der Raum für die Mobilität der Menschen nur begrenzt wachstumsfähig ist. Auch in jeder deutschen Stadt ist zu beobachten, dass der Raum für Verkehrswege spätestens an den Häusern endet. Daher müssen Angebote gestärkt werden, damit sich die Menschen auf den verfügbaren Flächen gleichzeitig fortbewegen können. Diese muss man nicht erfinden, sie bestehen bereits: Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV.

Gudula Achterberg, Sprecherin für Straßeninfrastruktur der Grünen Landtagsfraktion: „Niemand braucht darüber zu streiten, ob das Auto im Mobilitätsverhalten der Menschen eine Rolle spielt. In unseren Ortsmitten und Stadtteilen müssen neue Wege für Stehzeuge gefunden werden. Statistisch steht das KfZ 23 Stunden am Tag herum. Quartiersgaragen sind ein wichtiger Hebel um den Raum um uns herum besser zu verteilen und den Menschen neue Angebote zu machen.“

Die Landesregierung definiert Quartiersgaragen als „Parkhäuser, in denen der Parkbedarf eines Quartiers gebündelt wird. Eine Quartiergarage bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie ggf. auch Anliegern Parkmöglichkeiten für verschiedene Mobilitätsformen wie Privat-Pkw, Fahrräder oder Sharing-Fahrzeuge und ist im optimalen Fall mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge ausgestattet und an den ÖPNV angebunden.“ (DS 17/6489)

Die beiden Fachpolitikerinnen betonen: „Wir müssen mit der Lebensrealität der Menschen arbeiten und versuchen diese zu verbessern. Krampfhaft an der Vergangenheit festzuhalten und gleichzeitig zuzusehen wie andere vorangehen, wird dem Innovationstandort Baden-Württemberg nicht gerecht.“

Gudula Achterberg MdL & Stadtrat Holger Kimmerle bei der Eröffnung der Quartiersgarage in Heilbronn.

Weitere Informationen

Das Land förderte bisher die Kommunen über das LGVFG (Landesgemeindefinanzierungsgesetz) bei der Erstellung von Quartiersgaragen. Seit August 2022 stehen zusätzliche 14 Millionen Euro zur Verfügung, die auch von anderen Fördernehmern verwendet werden können. Was ist der Unterschied zwischen einer Quartiersgarage und einem E-Mobilitätshub wie in Heilbronn? Ein E-Hub bietet nicht nur die Chance die Räume für den Verkehr in der Stadt neu zu verteilen, indem die Autos nicht mehr auf dem Gehweg stehen (Quartiersgarage), sondern verbindet ein vielfältiges Angebot, das über die Mobilität hinausgeht. Zum einen bringt es ÖPNV, Parken, Carsharing, Leih-E-Bikes, Leih-Lastenräder, Leih-E-Scooter und Radabstellplätze zusammen, zum anderen wird es Logistikaufgaben sowie ein intelligentes Wärme- und Energiesystem in sich vereinen. Durch die Möglichkeit, dass Kommunen gemeinsam mit ihren Stadtwerken E-Hubs gefördert erstellen können, ergibt sich die Chance, Mobilität, E-Mobilität und Wärme- sowie Energiemanagement als Synergie gemeinsam zu denken und städtebaulich wertvoll zu entwickeln.

Das Land will mit der Förderung bis zu 100.000 Parkplätze vom On-Street Parken ins Off-Street Parken verlagern. Damit ergibt sich auch für die Kommunen eine Chance, da sie nicht mehr restriktive Regeln fürs Anwohnerparken mit qualifizierten Gutachten erstellen müssen, um damit dem Parkdruck in einem Quartier Herr zu werden. Stattdessen können sie den Bürger*innen ein attraktives Angebot machen und dabei städtebauliche Ziele umsetzen.

Für Bürger*innen eines Quartiers gibt es damit einen vielfältigen Nutzen. Tiefgaragen sind beim Bau von Wohnraum ein massiver Kostentreiber. Durch die Sharing-Angebote eines E-Hubs haben sie ein vielfältiges Mobilitätsangebot an der Hand, dass sie in die Lage versetzt z.B. bei Familien ggf. auf ein zweites Auto oder ganz aufs Auto zu verzichten. Ebenso vermindert sich der Parksuchverkehr, was eine positive Auswirkung auf die Verkehrssicherheit und die Luft- und Lebensqualität vor Ort hat. Durch das Integrieren von Ladeinfrastruktur kann allen ein unterschiedliches Ladeangebot gemacht werden (Schnelllader/Übernachtlader). Durch die Einbindung von Logistik-Dienstleistungen oder auch einer Fahrradwerkstatt kann es weitere quartiersnahe Vorteile für die Bürger*innen geben. Durch die Bündelung und das Aufräumen von Funktionen im E-Hub können Straßenränder, Ortsmitten, Verteilung von Verkehrsflächen lebenswerter gestaltet werden.

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