Land gibt Kommunen Instrumentenkasten gegen Wohnraummangel

Foto: Nico Kurth Grafik: Lukas Hartlieb

Gudula Achterberg MdL: Auch Heilbronn als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt kann Möglichkeiten der neuen Rechtsverordnung nutzen.

Die Grün-geführte Landesregierung gibt betroffenen Kommunen mit einer neuen Rechtsverordnung eine Palette an Möglichkeiten, um stärker gegen angespannte Wohnungsmärkt vorzugehen. „Preise steigen, längst nicht nur in den urbanen Zentren, Wohnraum und Grundstücke sind ein knappes Gut. Ich bin sehr froh, dass wir Kommunen nun neue und aus meiner Sicht entscheidende Instrumente an die Hand gegeben haben, um der angespannten Lage entgegen wirken zu können“, sagt MdL Gudula Achterberg. Zu den Instrumenten zählt ein Vorkaufsrecht für Gemeinden für unbebaute oder brachliegende Grundstücke. „Eine kluge, vorausschauende Bodenbevorratung sowie eine konsequente und optimierte Entwicklung innerstädtischer Flächen sind wichtige Schritte hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum“, sagt MdL Gudula Achterberg.

Außerdem bringt der Beschluss mehr Flexibilität bei Baugenehmigungen und Bebauungsplänen. „So können zum Beispiel bereits bestehende Gebäude leichter aufgestockt werden“, so Achterberg. „Wir kennen alle den Spruch: Eigentum verpflichtet. Dies gilt besonders, wenn es um das Problem des Wohnraummangels geht. Daher bin ich froh, dass der § 201a auch ein verschärftes Baugebot enthält. Und ich kann nur an alle Kommunen appellieren, von diesem Gebot auch Gebrauch zu machen“ betont die Heilbronner Abgeordnete.

„Wir setzen uns dafür ein, dass alle in Baden-Württemberg bezahlbaren Wohnraum finden. Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels, mit denen unsere Kommunen klarkommen müssen, müssen wir nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch nachhaltiger zu bauen. Deshalb gilt für uns Grüne ‚Innenentwicklung vor Außenentwicklung‘. Das heißt: Wir wollen im Zentrum zuerst nicht-genutzte Flächen zu Wohnfläche machen, um so wertvolle Grünflächen im Außenbereich zu schützen. Frischluftschneisen und Orte, an denen kalte Luft entsteht, sind entscheidend für ein erträgliches Klima in unseren Städten“, betont Achterberg. Sie ist sicher: „Der aktuelle Beschluss gibt unseren Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sowohl mehr als auch nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.“

Die Rechtsverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch ist Teil des Baulandmobilisierungsgesetzes und gibt den Kommunen letztlich einen planungsrechtlichen Instrumentenkasten an die Hand. Jede Kommune kann dann vor Ort selbst entscheiden, ob sie die Instrumente nutzen möchte oder nicht. Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das verschiedene Maßnahmen für mehr Wohnraum enthält.